Beratungseinsätze

Beratungseinsätze § 37 Abs. 3 SGB XI

Sie haben Post von der Pflegekasse bekommen mit der Aufforderung, dass Sie einen Beratungseinsatz nach §37 Abs. 3 SGB X durchführen lassen müssen?

Das Gesetz sieht vor, dass alle pflegebedürftigen Personen, die einen Pflegegrad haben und Pflegegeld beziehen, regelmäßig eine Beratung in Anspruch nehmen müssen. Die Voraussetzung dafür ist, dass die Pflege selbst organisiert wird und keine Unterstützung durch einen Pflegedienst in Anspruch genommen wird.

Die Aufforderung für den Beratungseinsatz kommt schriftlich von der Pflegekasse. Wie oft und in welchem Turnus die Beratung durchgeführt werden muss, hängt von der Pflegestufe ab:

  •     Bei Pflegegrad 1 ist das Beratungsgespräch möglich, aber nicht verpflichtend.
  •     Bei Pflegegrad 2 und 3 ist das Beratungsgespräch halbjährlich vorgesehen.
  •     Bei Pflegegrad 4 und 5 muss die Beratung vierteljährlich stattfinden.
Wir sind eine anerkannte Beratungsstelle und führen die Beratungseinsätze, bei Ihnen zu Hause, durch.

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