Ein bisschen Unterstützung im Alltag – Wer wünscht sich dies denn nicht?
Die stundenbasierte Seniorenbetreuung bietet genau diese Möglichkeit.
Unsere Betreuer*innen sind Stundenweise vor Ort, wenn es sich die Klient*innen wünschen oder sie die Unterstützung benötigen.
Die stundenbasierte Seniorenbetreuung wird auch als Verhinderungspflege bezeichnet und findet meist ergänzend zur Betreuung durch Angehörige oder zur ambulanten Pflege durch einen Pflegedienst/ Betreuungsdienst statt.
Die Kosten dafür werden je nach Pflegegrad (ab PG 2) , von den meisten Pflegekassen übernommen.
Darüber hinaus, können wir auch über die Sachleistungen gemäß §36 SGB XI, abrechnen oder über den Entlastungsbetrag nach § 45a SGB IX. Der Entlastungsbetrag in Höhe von aktuell 125 € im Monat, steht jedem pflegebedürftigen Menschen mit einem Pflegegrad zu.